AGB

(1) Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) finden Anwendung für alle Verträge über Leistungen zwischen Favorite Passion UG (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und dem Auftraggeber, sofern dieser als Unternehmer gem. §14 BGB auftritt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Auftragnehmerin diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Zur Wahrung der Schriftform genügt hierbei eine einfache E-Mail. (3) Abweichungen sowie individuelle Abreden im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen AGB, gem. 305b BGB.

(2) Vertragsgegenstand
(1) Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich der Erstellung von zielgruppenorientierten Webseiten für einen professionellen Außenauftritt des Auftraggebers mit dem Ziel der Erhöhung der Sichtbarkeit im Internet. Hierin bestehen auch Berührungspunkte mit Marketing- und Social-Media- sowie mit CMS-, SEO-, SEM-und Web-Hosting-Beratung. Insbesondere die Aufzählungen aus Satz 2 werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese explizit und individuell vereinbart worden sind. Andernfalls besteht kein Anspruch auf diese Leistungsgegenstände.

(2) Als Ergänzung zu den Leistungen aus Absatz 1 bietet die Auftragnehmerin auch die fortwährende Wartung und Pflege der von ihr erstellten Webseite an. Hierbei handelt es sich um Dienste der Auftragnehmerin, um die die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Stabilität der Webseite im Laufe des Betriebs zu gewährleisten. Hierzu findet eine regelmäßige Überprüfung der Webseite resp. der dafür eingesetzten Software dahingehend statt, ob neue Updates, Upgrades, Patches, etc. vorliegen und eine Installation dieser durchgeführt wird.

(3) Sämtliche von der Auftragnehmerin abgegebene Angebote sind freibleibend und unverbindlich, solange diese nicht explizit als verbindlich bezeichnet sind.

(4) Im Rahmen des Vertrags besteht eine gewisse Gestaltungsfreiheit bei der Auftragnehmerin. Elementare Grundlage für die Vertragserfüllung ist neben dem Angebotsinhalt die Absprache über weitere individuelle Einzelheiten mit dem Auftraggeber. Eine Projektbeschreibung, Konzeptvisualisierung, Storyboard, etc. können ebenso eine elementare Grundlage darstellen und somit Vertragsinhalt werden.

(5) Jegliche Änderungswünsche des Vertrags bedürfen der Textform. (6) Änderungswünsche oder Stornierungen des Auftraggebers nach Vertragsbeginn berechtigen die Auftragnehmerin zum Ersatz der dadurch entstehenden Mehrkosten. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

(3) Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Auftragnehmerin sämtliche Informationen, Daten, Grafiken, Bilder, Videos, Vorlagen, Logos, etc., die zur Vertragserfüllung notwendig sind und die nicht erst durch die Auftragnehmerin erstellt werden sollen, zur Verfügung zu stellen.

(2) Ferner sichert der Auftraggeber zu, dass die von ihm gelieferten Inhalte gem. Absatz 1 frei von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft insb., aber nicht abschließend, etwaige Urheber- und Marken- sowie Lizenz-Rechte. (3) Um die vereinbarten Fertigstellungszeiten zu gewährleisten, stellt der Auftraggeber die o.a. Inhalte zudem zeitnah und in digitaler Form zur Verfügung.

(4) Der Auftraggeber behandelt die Inhalte während und auch nach der Vertragserfüllung streng vertraulich und berücksichtigt hierbei insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorgaben im Umgang mit personenbezogenen Daten gem. aller datenschutzrechtlich relevanten Gesetze.

(5) Die Auftragnehmerin darf zur Erfüllung ihrer Leistungserbringung einzelne Teile, die sie nicht in eigener Person zu erbringen hat, Dritte hinzuziehen, gem. § 267 BGB.

(4) Zahlungskonditionen
(1) Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich stets zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer i.H.v. von derzeit 19%.

(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, sind 50% der vereinbarten Gesamtvergütung ab Vertragsschluss vorab fällig. Die restlichen 50% werden mit der Auslieferung und Abnahme des Werkes sowie Rechnungsstellung an den Auftraggeber fällig.

(3) Im Rahmen bereits laufender Geschäftsbeziehungen ist die Auftragnehmerin jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweiser nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt die Auftragnehmerin spätestens mit der Auftragsbestätigung.

(4) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung von weitergehenden Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt.

(5) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftigen und unbestrittenen Forderung gegenüber der Auftragnehmerin aufrechnen.

(6) Wird die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Auftragnehmerin eine höhere Vorauszahlung verlangen, noch nicht erbrachte Leistungen zurückbehalten, sowie die Fortsetzung resp. Fertigstellung ihrer Leistung einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch dann zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

(5) Lierferungs und Abnahmekonditionen, Laufzeit und Kündigung
(1) Die Auftraggeberin ist in der Wahl der verwendeten Technologie für die Erstellung der Webseite grds. frei.

(2) Eine Vorhaltung resp. Archivierung etwaiger Dateien für die Erstellung der Webseite für etwaige spätere Verarbeitungs- resp. Anpassungszwecke bei der Auftragnehmerin findet nur dann statt, wenn dies vorab explizit vereinbart wird.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das nach den Vertragsinhalten und Absprachen hergestellte Werk von der Auftragnehmerin abzunehmen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn die Auftragnehmerin den Auftraggeber auf die Abnahme hinweist und eine angemessene Frist gesetzt hat, welche der Auftraggeber schuldhaft verstreichen lässt. Diese angemessene Frist beträgt grds. 7 Werktage, sofern nichts anderes individuell vereinbart worden ist.

(4) Die Abnahme darf vom Auftraggeber nicht bloß aus künstlerischen oder gestalterischen Gründen versagt werden.

(5) Wenn zum Leistungsumfang der Auftragnehmerin auch die Wartung und Pflege der Webseite (gem. (2) (2)) gehört, so handelt es sich hierbei um einen Dienstvertrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten. Dieser wird automatisch um weitere 12 Monate verlängert, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten in Textform gekündigt wird. Für die Einhaltung der Textform genügt ein Kündigung via E-Mail.

(6) Urheber und Nutzungsrechte
(1) Die Auftragnehmerin räumt dem Auftraggeber ein einfaches, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

(2) Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

(3) Die erstellten Werke dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht verändert werden.

(4) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte resp. eine Einräumung weiterer Nutzungsrechte an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin.

(7) Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs-und Verrichtungsgehilfen der Auftragnehmerin.

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens. Der Ausschluss resp. die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird sowie bei Fehlen vertraglich zugesicherter Eigenschaften. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht, wenn die Auftragnehmerin einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(4) Für Leistungen der Auftragnehmerin, welche durch den Einsatz beim Auftraggeber zu Verstößen gegen bspw. das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht führen können, haftet die Auftragnehmerin nicht.

(5) Auch haftet die Auftragnehmerin nicht für die Fähigkeit zur Eintragung eines etwaigen Marken- oder Patentschutzes durch den Auftraggeber. Bei Bekanntsein oder Bekanntwerden solcher Bedenken weist die Auftragnehmerin den Auftraggeber jedoch darauf hin und teilt etwaige Bedenken mit. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund solcher Aussagen resultieren können.

(6) Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs der Auftragnehmerin.

(8) Schlussbestimmungen
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ab Vertragsschluss den Namen als auch die Adresse einer Internetpräsenz vom Auftraggeber als Referenz zu nutzen und auch mittels erbrachten Werken auf eigenen Kommunikationskanälen zu werben, sofern nichts anderes diesbezüglich vereinbart worden ist.

(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner vorstehender Bedingungen berührt die übrigen Bedingungen nicht.

(3) Für diese AGB und alle individuellen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.